Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

[Stand 29.04.2024]

Die Pater-Alois-Grimm Gemeinschaftsschule Külsheim (PAGS) ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der PAGS, die über folgenden Link erreichbar ist: https://pags-kuelsheim.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der nachfolgend beschriebenen Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund der Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG nicht barrierefrei:

  • Nicht alle eingebundenen PDF – Dokumente sind uneingeschränkt barrierefrei.
  • Es sind nicht alle Inhalte in leicht verständlicher Sprache verfügbar.
  • Es sind keine Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.042024 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit Anforderungen an die Barrierefreiheit in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie Fragen zur Barrierefreiheit der Webseite pags-kuelsheim.de haben oder wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, wenden Sie sich an die Schulleitung:

Kontakt:
Michael Regner
Kirchbergweg 11
97900 Külsheim
Telefon: (0 93 45) 333
Telefax: (0 93 45) 8303
E-Mail: pags-kuelsheim@t-online.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Schulleitung wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Schulleitung oder ein Vertreter der Schule nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.