Auf geht`s in die Grundschule
Das Kultusministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem der Einschulungsstichtag, beginnend zum Schuljahr 2020/21, schrittweise auf den 30. Juni vorverlegt wird. Das bedeutet, das zum kommenden Schuljahr 2020/21 der Stichtag auf den 31. August vorverlegt werden soll, im Jahr darauf (2021/2022) auf den 31. Juli und wiederum ein Jahr später (2022/2023) auf den 30. Juni. Die abschließende Entscheidung über die Gesetzesänderung trifft der Landtag. Das hierfür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im März 2020 abgeschlossen sein. >> weitere Infos
Kinder, die zum Stichtag sechs Jahre alt sind, sind schulpflichtig.
Bitte bringen Sie zur Schulanmeldung (bedingt durch die Corona-Krise erfolgt die Anmeldung für LG1 in diesem Jahr auf dem Postweg) am XX.XX.XXXX Ihr Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde Ihres Kindes und die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die ESU mit. Bringen Sie darüber hinaus bitte ein Passbild Ihres Kindes mit, wenn Ihr Kind mit dem Bus zur Schule kommen wird.
Weiterhin benötigen wir den Nachweis über die Masernimpfung >> weitere Infos
Sollten Sie die Absicht haben, Ihr Kind zurückstellen zu lassen, dann können Sie dies unabhängig vom Termin der Schulanmeldung ab sofort im Sekretariat unserer Schule tun ( Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00 – 13.00 Uhr ).
Weitere Infos finden Sie unter:
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