Auf geht`s in die Grundschule
Wird Ihr Kind im laufenden Jahr bis zum 30. Juni sechs Jahre alt, ist es schulpflichtig und muss an einer Grundschule angemeldet werden. Wohnen Sie im Einzugsgebiet der PAGS, werden Sie automatisch angeschrieben und eingeladen.
Bekommen Sie keine Unterlagen zugeschickt, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule oder rufen Sie direkt an 0 93 45 – 333.
Der Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg wurde vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt, die Landesregierung hat dazu das Schulgesetz entsprechend geändert. Beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 erfolgte die Umstellung schrittweise auf den 30. Juni. >> weitere Infos
Bitte bringen Sie zur Schulanmeldung am 15. März 2023 Ihr Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde Ihres Kindes und die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die ESU mit. Bringen Sie darüber hinaus bitte ein Passbild Ihres Kindes mit, wenn Ihr Kind mit dem Bus zur Schule kommen wird.
Weiterhin benötigen wir den Nachweis über die Masernimpfung >> weitere Infos
Sollten Sie die Absicht haben, Ihr Kind zurückstellen zu lassen, dann können Sie dies unabhängig vom Termin der Schulanmeldung ab sofort im Sekretariat unserer Schule tun (Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00 – 13.00 Uhr).
Weitere Infos finden Sie unter:
Fragen? Dann einfach Kontakt mit Frau Bamberger (Ansprechpartnerin Kooperation KiGa-GS) aufnehmen.