PAGS .:. Schulordnung
Für ein wertschätzendes Miteinander
I. Grundregeln im Umgang miteinander
Wir wollen uns im Schulhaus, auf dem Schulgelände, bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen, auf dem Schulweg und im Schulbus freundlich, wertschätzend und gegenseitig mit dem Respekt behandeln, den wir auch uns gegenüber erwarten.
1. Im Umgang miteinander möchten wir nicht in sprachlicher oder geschriebener Form beleidigt werden.
2. Wir achten auf ein gewaltfreies Miteinander und unterlassen alles, was andere gefährden kann.
3. Fremdes Eigentum achten und nutzen wir sorgfältig und behandeln es wie unser eigenes.
4. Wer das Internet nutzt, trägt eine besondere Verantwortung und Verpflichtung. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
5. Der Besitz und die Mitnahme von Drogen und Waffen ist verboten.
6. Es ist verboten, alkoholische Getränke sowie Energy Drinks in die Schule, zu Klassenausflügen, Abschlussfahrten oder sonstigen schulischen Veranstaltungen mitzubringen oder zu konsumieren. In der Schule, auf dem Schulgelände, in allen Sporthallen und auf allen schulischen Veranstaltungen ist das Rauchen verboten (Landesnichtraucherschutzgesetz BW).
II. Sauberkeit und Sicherheit auf dem Schulgelände und der Schulanlage
Alle haben das Recht auf ein sauberes Klassenzimmer, Schulgebäude und gepflegte Außenanlagen.
7. Wände, Türen, Treppengeländer und alle Einrichtungen des Hauses sowie die Außenanlagen müssen schonend behandelt werden. Das Rutschen auf den Treppengeländern ist verboten, ebenso die mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigung von Schuleigentum.
8. Zum Sportunterricht sind Sportkleidung und Sportschuhe mitzubringen. Mit Straßenschuhen darf die Turnhalle nicht betreten werden.
9. Auf Sauberkeit in den Gebäuden und auf dem Schulgelände haben alle Lernpartner*innen zu achten. Abfälle sind in entsprechende Behälter zu sortieren.
10. Bei schlechtem Wetter dürfen die befestigten Flächen nicht verlassen werden und im Falle
grober Verunreinigung der Fachräume können die Verursacher zur Reinigung mit herangezogen werden.
11. Plakatanschläge oder die Verbreitung von Publikationsmitteln jeder Art auf dem Schulgelände sind nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
III. Unterrichts- und Pausenablauf
Alle haben das Recht auf einen ungestörten Unterricht und ungestört die Pause zu verbringen.
12. Ich komme pünktlich zum Unterrichtsbeginn um 07:55 Uhr. Bereits ab 7:40 Uhr in der GS bzw. ab 7:45 Uhr in der SEK 1 ist der oder die jeweilige Lernbegleiter*in der 1. Unterrichtsstunde im Fachraum/ Klassenzimmer, wodurch für die Lernpartner*innen die Option des „offenen Klassenzimmers/Ankommens“ besteht. Während der Unterrichtszeit muss jeder Lärm auf den Fluren und den Pausenhöfen vermieden werden. Ist 10 Minuten nach Beginn der Stunde der oder die Lernbegleiter*in nicht erschienen, melden die Klassensprecher*innen dies im Sekretariat.
13. Meine notwendigen Unterrichtssachen bringe ich passend mit.
14. Zu Beginn der beiden großen Pausen begeben sich alle Lernpartner*innen auf den Pausenhof oder auf das dafür vorgesehene Schulgelände. Während dieser Pausen stehen den Lernpartnern*innen der Lerngruppen 5-10 die Toiletten im Haus B und den Lernpartner*innen aus der Grundschule die Toiletten im Haus A zur Verfügung. Nach den Pausen werden die Gebäude wieder durch die unterrichtenden Lernbegleiter*innen aufgeschlossen und die Lernpartner*innen warten bis sie gemeinsam in das Gebäude gehen.
15. Das Schulgelände darf während der Schulzeit nicht verlassen werden. Ausnahmen können von dem oder der Lernbegleiter*in in Form einer Bescheinigung genehmigt werden.
16. Fahrräder, Inliner und Roller usw. dürfen nur auf dem Schulweg benutzt werden. Auf dem Schulgelände sind diese Fortbewegungsmittel während der Schulzeit in der Hand zu tragen oder zu schieben. Fahrräder, Inliner und Roller müssen auf dem vorgesehenen Platz im Innenhof / spezielle Unter-/Abstellmöglichkeiten abgestellt werden. Das Fußballspielen ist nur auf dem Pausenhof vor Haus A und auf der Wiese unterhalb des Hauses C erlaubt.
17. Audiovisuelle und andere elektronische Geräte (MP3-Player, Mobiltelefon, Smartphones, Lautsprecher etc.) sind während der Schulzeit abzuschalten und nicht sichtbar zu verstauen, ansonsten können die Geräte von den Lehrkräften der Schule bis zum Ende des Unterrichts
eingezogen werden. Ausnahme: Climber-Räume
18. Für Garderobe, Geld und Wertsachen trägt jeder oder jede Lernpartner*in selbst Verantwortung.
19. Die Schulleitung hat das Hausrecht, d.h. sie kann jederzeit eine schulfremde Person von der Schule und vom Schulgelände verweisen. Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
IV. Vorgehensweisen bei Verhinderung am Schulbesuch
20. Weiß ein oder eine Lernpartner*in im Voraus, dass er oder sie aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert ist (z.B. Krankenhausaufenthalt, Behördengang), ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung mitzuteilen.
21. Wird die Verhinderung des Schulbesuchs erst am jeweiligen Unterrichtstag festgestellt, so ist dies ebenfalls unverzüglich bis möglichst 7:45 Uhr mitzuteilen (Entschuldigungspflicht) (Anrufbeantworter des Sekretariats ist immer geschaltet). Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.
22. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Unterrichtstagen kann die Klassenleitung vom Etschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
23. Ein oder eine Lernpartner*in kann aus zwingenden Gründen (Unwohlsein, Arztbesuch, Besuch beim Arbeitsamt …) von einem oder einer Lernbegleiter*in vom Unterricht des betreffenden Tages befreit werden. Zuvor werden die Erziehungsberechtigten anhand der Kontaktdaten des Lerntagebuchs informiert.
______________________________________________________________________
Der Schul- und Hausordnung ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen können Erziehungs-
und Ordnungsmaßnahmen nach §90 erfolgen:
Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können zur Anwendung kommen:
1. Durch die Klassenleitung oder durch die unterrichtende Lehkraft:
a) Nachsitzen bis zu zwei Unterrichtsstunden
2. Durch die Schulleitung:
a) Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden
b) Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der Schule
c) Androhung zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht
3. Durch die Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung:
a) Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Unterrichtswochen. Der versäumte Unterrichtsstoff wird selbstständig nachgeholt.
b) Androhung des Ausschlusses aus der Schule
c) Ausschluss aus der Schule
4. Bei massiver Gefährdung der Rechte und der Sicherheit anderer kann die Schulleitung einen sofortigen Unterrichtsausschluss anordnen. Die vorgesehene Ordnungsmaßnahme muss zu Art, Schwere und Folgen des Verstoßes in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sie wird nach ausführlicher Beratung getroffen.
Zu Beginn jeden Schuljahres bespricht der oder die Lernbegleiter*in die Schul- und Hausordnung mit der Lerngruppe.