Inklusion

Inklusion bedeutet, dass alle Kinder an einer Schule gemeinsam unterrichtet werden – und dass dieses auch für Kinder mit Behinderungen gilt. Inklusion muss nach der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen von 2006 künftig an allen Schulen umgesetzt werden; das ist seit 2009 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Die Gemeinschaftsschule versteht sich von Anfang an als inklusive Schule. Die Pater-Alois-Grimm-Schule ist schon 2006 eine Schule, bei der Inklusion eine Selbstverständlichkeit ist. Seit vielen Jahren besuchen Kinder mit erhöhtem Förderbedarf unsere Schule. Aus dem ehemaligen ISEP (Intregratives Schulentwicklungsprojekt) hat sich inzwischen die inklusive Beschulung innerhalb der Regelklassen fest etabliert. Behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler lernen, soweit irgend möglich, miteinander und voneinander. Daneben erhalten die Kinder entsprechend ihrer Fähigkeiten individuelle Unterstützung und Einzelhilfen.

Ob eine Schülerin oder ein Schüler überhaupt eine sonderpädagogische Leistung in Anspruch nehmen kann, entscheidet nach wie vor ein sogenannter Feststellungsbescheid. Während dieser Bescheid jedoch früher die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule auslöste, so bedeutet er heute das Recht auf ein sonderpädagogisches Angebot und die Mitsprachemöglichkeit der Erziehungs-berechtigten über die zu wählende Schule.

PAGS an! Musikvideo mit Gebärdensprache…